Verlängerung der Gültigkeitsdauer der jährlichen elektronischen Vignetten
Das Parlament der Republik Slowenien hat ein Interventionsgesetz verabschiedet, mit dem die Gültigkeit aller jährlichen elektronischen E-Vignetten, die einschließlich dem 1. Dezember 2025 noch gültig sind, um vier (4) Monate ab dem Tag verlängert wird, an dem ihre Gültigkeit sonst abgelaufen wäre.
Jahres-E-Vignetten, die ab dem 2. Dezember 2025 gekauft werden oder deren Gültigkeit an diesem Tag oder später beginnt, bleiben – wie bisher – 12 Monate lang gültig. Wochen-, Monats- und Halbjahres-E-Vignetten sind von dieser Maßnahme ausgenommen, sodass sich an ihrer Gültigkeit keine Änderungen ergeben.
Was muss ich tun, um die Gültigkeit der Jahres-E-Vignette zu verlängern?
Die Verlängerung wird von DARS vollständig automatisch durchgeführt, sodass die Nutzer nichts unternehmen müssen.
Die Verlängerung der Gültigkeit betrifft alle Jahres-E-Vignetten, die die oben genannte Voraussetzung erfüllen – und zwar für alle Mautklassen (1, 2A und 2B), unabhängig vom Zulassungsland des Fahrzeugs, für das die E-Vignette erworben wurde.
Die Verlängerung der Gültigkeit für den genannten Zeitraum gilt für alle Jahres-E-Vignetten, deren Gültigkeit bis einschließlich 1. Dezember 2025 noch nicht abgelaufen ist. E-Vignetten, deren Gültigkeit vor dem 1. Dezember 2025 abgelaufen ist, sind vom Gesetz nicht erfasst. Das bedeutet, dass alle E-Vignetten, deren Gültigkeit vor dem 1. Dezember 2024 begonnen hat, nicht in die Maßnahme zur Verlängerung der Gültigkeit einbezogen sind und auch nicht einbezogen werden können.
Beispiel 1:
Wenn die E-Vignette am 4. Februar 2025 gültig wurde, würde ihre Gültigkeit am 4. Februar 2026 enden. Da diese E-Vignette am Stichtag (1. 12. 2025) noch gültig ist, wird ihre Gültigkeit automatisch um vier Monate verlängert, d. h. bis zum 4. Juni 2026.
Beispiel 2:
Wenn die E-Vignette am 13. November 2024 gültig wurde und ihre Gültigkeit somit am 13. November 2025 abgelaufen ist, der Mautpflichtige jedoch nach diesem Datum mit demselben Fahrzeug eine mautpflichtige Straße benutzt hat, ohne eine neue E-Vignette zu kaufen, hat er eine Ordnungswidrigkeit wegen Benutzung einer mautpflichtigen Straße ohne gültige E-Vignette begangen.
Überprüfung der Gültigkeit der E-Vignette
Bei der Nutzung des Tools zur Überprüfung der Gültigkeit der E-Vignette auf unserer Website wird die Verlängerung der Gültigkeit ab dem 2. 12. 2025 berücksichtigt. Auf diese Weise werden auch alle Jahresvignetten, die am 1. 12. 2025 gekauft werden oder an diesem Tag gültig werden, in die Verlängerung einbezogen. Das genaue Ablaufdatum der jeweiligen E-Vignette können Sie dementsprechend ab dem 2. 12. 2025 unter diesem Link überprüfen.
Auf der Kaufbestätigung aller Jahres-E-Vignetten, deren Gültigkeit verlängert wird, wird als Ablaufdatum dennoch der Tag angegeben sein, an dem die Gültigkeit ursprünglich geendet hätte. Es handelt sich nämlich weiterhin um eine Jahres-E-Vignette, die gemäß dem Mautgesetz 12 Monate ab dem Beginn ihrer Gültigkeit gültig ist. Die Verlängerung der Gültigkeit ist eine einmalige Maßnahme, die ihre Nutzung um zusätzliche vier Monate verlängert.
Beispiel 1:
Auf der Kaufbestätigung einer Jahres-E-Vignette mit Beginn der Gültigkeit am 1. 12. 2025 wird als Ablaufdatum der 1. 12. 2026 angegeben sein, obwohl sie gemäß der beschlossenen Maßnahme tatsächlich bis zum 1. 4. 2027 gültig sein wird.
Bei der Nutzung des Online-Tools zur Überprüfung der Gültigkeit der E-Vignette (nach dem 2. 12. 2025) wird jedoch das tatsächliche Ablaufdatum ihrer Gültigkeit angegeben, d. h. der 1. 4. 2027.
Beispiel 2:
Auf der Kaufbestätigung der E-Vignette, die am 15. 6. 2025 gültig wurde und auf die Sie über Ihr Benutzerkonto im Online-E-Vignetten-Shop zugreifen können, ist als Ablaufdatum der 15. 6. 2026 angegeben, obwohl sie gemäß der beschlossenen Maßnahme tatsächlich bis zum 15. 10. 2026 gültig sein wird. Bei der Nutzung des Online-Tools zur Überprüfung der Gültigkeit der E-Vignette (nach dem 2. 12. 2025) wird jedoch das tatsächliche Ablaufdatum ihrer Gültigkeit angegeben, d. h. der 15. 10. 2026.
Benachrichtigung über das Gültigkeitsende der E-Vignette.
Käufer von Jahres-E-Vignetten, die bereits den Erhalt systemischer Benachrichtigungen über den Ablauf ihrer Gültigkeit aktiviert haben, erhalten die Erinnerungen gemäß ihren gewählten Einstellungen, jedoch vor Ablauf der neuen, verlängerten Gültigkeit.
Allen anderen Käufern wird empfohlen, dass sie:
- sich das neue Ablaufdatum notieren bzw.
- sich als Benutzer im Online-E-Vignetten-Shop registrieren, die gekaufte E-Vignette zu ihrem Benutzerkonto hinzufügen und eine Erinnerung einstellen, die sie an ihre E-Mail-Adresse und/oder die gewählte Mobiltelefonnummer erhalten können.
Erstattung für einen anteiligen Wert der Jahres-E-Vignette
Bei der Rückerstattung des anteiligen Werts der E-Vignette gibt es keine Änderungen.
Für E-Vignetten, deren Gültigkeit verlängert wurde, ist eine Rückerstattung des anteiligen Werts für den Zeitraum der Verlängerung nicht möglich. Das bedeutet, dass eine Rückerstattung des anteiligen Werts nur für die ursprünglichen 12 Monate ab dem Beginn der Gültigkeit der E-Vignette möglich ist.
Weitere Informationen zur Rückerstattung des anteiligen Werts der Jahres-E-Vignette sind unter diesem Link verfügbar.